Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht
Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in eine von vier Pflegestufen eingeteilt und erhalten ein entsprechendes Pflegegeld bzw. Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in die Pflegestufe I eingeordnet, was im Jahr 2013 einem Pflegegeld von 235 Euro im Monat bzw. Sachleistungen in Höhe von 450 Euro entspricht. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein Pflegegeld von 525 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. In der Pflegestufe III steigen die Leistungen auf 700 bzw. 1550 Euro.
Aufgrund des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes gibt es seit diesem Jahr in der ambulanten Versorgung erstmals auch Leistungen für Demenzkranke. In der Stufe 0 erhalten diese ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bzw. Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. In den Stufen I und II erhöhen sich im Demenzfall die Zahlungen noch einmal. Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. Dann werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1023 Euro, in Pflegestufe II 1279 Euro, in Pflegestufe III 1550 Euro und in Härtefällen 1918 Euro gezahlt. (Quelle CASMOS Media GmbH)