Ein Eigenheim dank Wohn-Riester

11.07.2014

Die Deutschen sind bekanntermaßen ein Volk von Häuslebauern. Noch deutlich baufreudiger wurden die meisten durch spezielle Fördergelder. Doch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2006 verschwand die bisher gern genutzte Förderung einer selbst genutzten Immobilie in Deutschland ersatzlos. Mit dem sogenannten Wohn-Riester kann allerdings seit fünf Jahren die bekannte und weitverbreitete Riester-Förderung auch zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Seit kurzem kann das Sparguthaben zudem für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden.

Generell stehen für die, auch Eigenheimrente genannte, Fördermaßnahme verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann zeitgleich mit der Aufnahme des Immobiliendarlehens auch ein entsprechender Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Zum anderen kann innerhalb eines zertifizierten Bausparvertrags die Riester-Förderung genutzt werden. Die dritte Möglichkeit betrifft zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen: Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Sparvertrag, bei dem bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass das Sparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.

So kompliziert sich dieses Verfahren auch anhört, in der Regel sind Baufinanzierungsprofis mit der Wohn-Riester-Thematik bestens vertraut. So kann jeder Eigenheimkäufer oder Umfinanzierungswillige die Förderung erhalten, die ihm zusteht. Mit wachsendem Erfolg: Zum Ende des ersten Halbjahres 2013 bestanden bereits 1,07 Millionen Wohn-Riester-Verträge.

Eine Besonderheit stellt bei Riester-Verträgen bekanntlich die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter dar. Dazu führt der Riester-Anbieter ein sogenanntes Wohnförderkonto. Die Begleichung der Steuerschuld kann dabei auf zwei Arten erfolgen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt auf 70 Prozent des geförderten Kapitals den individuellen Steuersatz. Steht das Geld zur Begleichung der Steuerschuld nicht auf einmal zur Verfügung, kann das Kapital kontinuierlich über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)

 

Diese Seite teilen

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung