Rürup-Rente – die unbekannte Vorsorge-Alternative
Bei der Rürup-Rente oder Basisrente handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Es gibt die Verträge als klassische Rentenversicherungen, als fondsgebundene Variante sowie als Rürup-Fondssparpläne. In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Basisrententarife müssen eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Für Verträge, die nach 2012 geschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr. Wichtig ist zudem: Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für Kinder vereinbart werden. Ferner dürfen die Ansprüche aus einer Basisrente ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)